Datenschutzerklärung

Präambel

Mit der folgenden Datenschutzerklärung möchten wir Sie darüber aufklären, welche Arten Ihrer personenbezogenen Daten (nachfolgend auch kurz als „Daten“ bezeichnet) wir zu welchen Zwecken und in welchem Umfang verarbeiten. Die Datenschutzerklärung gilt für alle von uns durchgeführten Verarbeitungen personenbezogener Daten, sowohl im Rahmen der Erbringung unserer Leistungen als auch insbesondere auf unseren Webseiten, in mobilen Applikationen sowie innerhalb externer Onlinepräsenzen, wie z. B. unserer Social-Media-Profile (nachfolgend zusammenfassend bezeichnet als „Onlineangebot“).

Die verwendeten Begriffe sind nicht geschlechtsspezifisch.

Stand: 11. Juli 2024

Rechtstext von Dr. Schwenke - für weitere Informationen bitte anklicken.

Inhaltsübersicht

Verantwortlicher

Constanze Schilling
Eisentürgasse 11/1
3500 Krems/Donau

E-Mail-Adresse: office@parfait.at

Impressum: https://parfait.at/impressum

Übersicht der Verarbeitungen

Die nachfolgende Übersicht fasst die Arten der verarbeiteten Daten und die Zwecke ihrer Verarbeitung zusammen und verweist auf die betroffenen Personen.

Arten der verarbeiteten Daten

  • Bestandsdaten.
  • Beschäftigtendaten.
  • Zahlungsdaten.
  • Kontaktdaten.
  • Inhaltsdaten.
  • Vertragsdaten.
  • Nutzungsdaten.
  • Meta-, Kommunikations- und Verfahrensdaten.
  • Sozialdaten.
  • Bild- und/ oder Videoaufnahmen.
  • Protokolldaten.
  • Leistung- und Verhaltensdaten.
  • Arbeitszeitdaten.
  • Gehaltsdaten.

Besondere Kategorien von Daten

  • Gesundheitsdaten.
  • Religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen.
  • Gewerkschaftszugehörigkeit.

Kategorien betroffener Personen

  • Beschäftigte.
  • Nutzer.

Zwecke der Verarbeitung

  • Erbringung vertraglicher Leistungen und Erfüllung vertraglicher Pflichten.
  • Sicherheitsmaßnahmen.
  • Büro- und Organisationsverfahren.
  • Bereitstellung unseres Onlineangebotes und Nutzerfreundlichkeit.
  • Begründung und Durchführung von Beschäftigungsverhältnissen.
  • Informationstechnische Infrastruktur.
  • Öffentlichkeitsarbeit.
  • Geschäftsprozesse und betriebswirtschaftliche Verfahren.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Maßgebliche Rechtsgrundlagen nach der DSGVO: Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht der Rechtsgrundlagen der DSGVO, auf deren Basis wir personenbezogene Daten verarbeiten. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass neben den Regelungen der DSGVO nationale Datenschutzvorgaben in Ihrem bzw. unserem Wohn- oder Sitzland gelten können. Sollten ferner im Einzelfall speziellere Rechtsgrundlagen maßgeblich sein, teilen wir Ihnen diese in der Datenschutzerklärung mit.

  • Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO) – Die betroffene Person hat ihre Einwilligung in die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen spezifischen Zweck oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben.
  • Vertragserfüllung und vorvertragliche Anfragen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO) – Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen.
  • Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO) – Die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt.
  • Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO) – die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten notwendig, vorausgesetzt, dass die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten verlangen, nicht überwiegen.
  • Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten in Bezug auf Gesundheitswesen, Beruf und soziale Sicherheit (Art. 9 Abs. 2 lit. h) DSGVO) – Die Verarbeitung ist für Zwecke der Gesundheitsvorsorge oder der Arbeitsmedizin, für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten, für die medizinische Diagnostik, die Versorgung oder Behandlung im Gesundheits- oder Sozialbereich oder für die Verwaltung von Systemen und Diensten im Gesundheits- oder Sozialbereich auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats oder aufgrund eines Vertrags mit einem Angehörigen eines Gesundheitsberufs erforderlich.

Nationale Datenschutzregelungen in Österreich: Zusätzlich zu den Datenschutzregelungen der DSGVO gelten nationale Regelungen zum Datenschutz in Österreich. Hierzu gehört insbesondere das Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz – DSG). Das Datenschutzgesetz enthält insbesondere Spezialregelungen zum Recht auf Auskunft, zum Recht auf Richtigstellung oder Löschung, zur Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, zur Verarbeitung für andere Zwecke und zur Übermittlung sowie zur automatisierten Entscheidungsfindung im Einzelfall.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten und des Ausmaßes der Bedrohung der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen und elektronischen Zugangs zu den Daten als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, der Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, die Löschung von Daten und Reaktionen auf die Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes, durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen.

Sicherung von Online-Verbindungen durch TLS-/SSL-Verschlüsselungstechnologie (HTTPS): Um die Daten der Nutzer, die über unsere Online-Dienste übertragen werden, vor unerlaubten Zugriffen zu schützen, setzen wir auf die TLS-/SSL-Verschlüsselungstechnologie. Secure Sockets Layer (SSL) und Transport Layer Security (TLS) sind die Eckpfeiler der sicheren Datenübertragung im Internet. Diese Technologien verschlüsseln die Informationen, die zwischen der Website oder App und dem Browser des Nutzers (oder zwischen zwei Servern) übertragen werden, wodurch die Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. TLS, als die weiterentwickelte und sicherere Version von SSL, gewährleistet, dass alle Datenübertragungen den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. Wenn eine Website durch ein SSL-/TLS-Zertifikat gesichert ist, wird dies durch die Anzeige von HTTPS in der URL signalisiert. Dies dient als ein Indikator für die Nutzer, dass ihre Daten sicher und verschlüsselt übertragen werden.

Übermittlung von personenbezogenen Daten

Im Rahmen unserer Verarbeitung von personenbezogenen Daten kommt es vor, dass diese an andere Stellen, Unternehmen, rechtlich selbstständige Organisationseinheiten oder Personen übermittelt beziehungsweise ihnen gegenüber offengelegt werden. Zu den Empfängern dieser Daten können z. B. mit IT-Aufgaben beauftragte Dienstleister gehören oder Anbieter von Diensten und Inhalten, die in eine Website eingebunden sind. In solchen Fällen beachten wir die gesetzlichen Vorgaben und schließen insbesondere entsprechende Verträge bzw. Vereinbarungen, die dem Schutz Ihrer Daten dienen, mit den Empfängern Ihrer Daten ab.

Internationale Datentransfers

Datenverarbeitung in Drittländern: Sofern wir Daten in einem Drittland (d. h., außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder die Verarbeitung im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder der Offenlegung bzw. Übermittlung von Daten an andere Personen, Stellen oder Unternehmen stattfindet, erfolgt dies nur im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben. Sofern das Datenschutzniveau in dem Drittland mittels eines Angemessenheitsbeschlusses anerkannt wurde (Art. 45 DSGVO), dient dieser als Grundlage des Datentransfers. Im Übrigen erfolgen Datentransfers nur dann, wenn das Datenschutzniveau anderweitig gesichert ist, insbesondere durch Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c) DSGVO), ausdrückliche Einwilligung oder im Fall vertraglicher oder gesetzlich erforderlicher Übermittlung (Art. 49 Abs. 1 DSGVO). Im Übrigen teilen wir Ihnen die Grundlagen der Drittlandübermittlung bei den einzelnen Anbietern aus dem Drittland mit, wobei die Angemessenheitsbeschlüsse als Grundlagen vorrangig gelten. Informationen zu Drittlandtransfers und vorliegenden Angemessenheitsbeschlüssen können dem Informationsangebot der EU-Kommission entnommen werden: https://commission.europa.eu/law/law-topic/data-protection/international-dimension-data-protection_en?prefLang=de.

EU-US Trans-Atlantic Data Privacy Framework: Im Rahmen des sogenannten „Data Privacy Framework“ (DPF) hat die EU-Kommission das Datenschutzniveau ebenfalls für bestimmte Unternehmen aus den USA im Rahmen der Angemessenheitsbeschlusses vom 10.07.2023 als sicher anerkannt. Die Liste der zertifizierten Unternehmen als auch weitere Informationen zu dem DPF können Sie der Website des Handelsministeriums der USA unter https://www.dataprivacyframework.gov/ (in Englisch) entnehmen. Wir informieren Sie im Rahmen der Datenschutzhinweise, welche von uns eingesetzten Diensteanbieter unter dem Data Privacy Framework zertifiziert sind.

Allgemeine Informationen zur Datenspeicherung und Löschung

Wir löschen personenbezogene Daten, die wir verarbeiten, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, sobald die zugrundeliegenden Einwilligungen widerrufen werden oder keine weiteren rechtlichen Grundlagen für die Verarbeitung bestehen. Dies betrifft Fälle, in denen der ursprüngliche Verarbeitungszweck entfällt oder die Daten nicht mehr benötigt werden. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen, wenn gesetzliche Pflichten oder besondere Interessen eine längere Aufbewahrung oder Archivierung der Daten erfordern.

Insbesondere müssen Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen oder deren Speicherung notwendig ist zur Rechtsverfolgung oder zum Schutz der Rechte anderer natürlicher oder juristischer Personen, entsprechend archiviert werden.

Unsere Datenschutzhinweise enthalten zusätzliche Informationen zur Aufbewahrung und Löschung von Daten, die speziell für bestimmte Verarbeitungsprozesse gelten.

Bei mehreren Angaben zur Aufbewahrungsdauer oder Löschungsfristen eines Datums, ist stets die längste Frist maßgeblich.

Beginnt eine Frist nicht ausdrücklich zu einem bestimmten Datum und beträgt sie mindestens ein Jahr, so startet sie automatisch am Ende des Kalenderjahres, in dem das fristauslösende Ereignis eingetreten ist. Im Fall laufender Vertragsverhältnisse, in deren Rahmen Daten gespeichert werden, ist das fristauslösende Ereignis der Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung oder sonstige Beendigung des Rechtsverhältnisses.

Daten, die nicht mehr für den ursprünglich vorgesehenen Zweck, sondern aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder anderer Gründe aufbewahrt werden, verarbeiten wir ausschließlich zu den Gründen, die ihre Aufbewahrung rechtfertigen.

Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten:

  • Aufbewahrung und Löschung von Daten: Die folgenden allgemeinen Fristen gelten gemäß österreichischem Recht für die Aufbewahrung und Archivierung:
    • 10 Jahre – Aufbewahrungsfrist für Bücher und Aufzeichnungen, Jahresabschlüsse, Inventare, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen, Buchungsbelege und Rechnungen sowie alle erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen (Bundesabgabenordnung (BAO §132), Unternehmensgesetzbuch (UGB §§190-212)).
    • 6 Jahre – Sonstige Geschäftsunterlagen: Erhaltene Handels- oder Geschäftsbriefe, Kopien der versendeten Handels- oder Geschäftsbriefe und andere Unterlagen, sofern sie für die Steuer relevant sind. Dazu gehören beispielsweise Stundenlohnscheine, Betriebsabrechnungsbögen, Kalkulationsunterlagen, Preisauszeichnungen und Lohnabrechnungsunterlagen, sofern sie nicht bereits Buchungsbelege und Kassenstreifen sind (Bundesabgabenordnung (BAO §132), Unternehmensgesetzbuch (UGB §§190-212)).
    • 3 Jahre – Daten, die erforderlich sind, um potenzielle Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche oder ähnliche vertragliche Ansprüche und Rechte zu berücksichtigen sowie damit verbundene Anfragen zu bearbeiten, basierend auf früheren Geschäftserfahrungen und üblichen Branchenpraktiken, werden für die Dauer der regulären gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren gespeichert (§§ 1478, 1480 ABGB).

Rechte der betroffenen Personen

Rechte der betroffenen Personen aus der DSGVO: Ihnen stehen als Betroffene nach der DSGVO verschiedene Rechte zu, die sich insbesondere aus Art. 15 bis 21 DSGVO ergeben:

  • Widerspruchsrecht: Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.
  • Widerrufsrecht bei Einwilligungen: Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen jederzeit zu widerrufen.
  • Auskunftsrecht: Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
  • Recht auf Berichtigung: Sie haben entsprechend den gesetzlichen Vorgaben das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.
  • Recht auf Löschung und Einschränkung der Verarbeitung: Sie haben nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben das Recht, zu verlangen, dass Sie betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit: Sie haben das Recht, Sie betreffende Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder deren Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu fordern.
  • Beschwerde bei Aufsichtsbehörde: Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, haben Sie ferner das Recht, bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde, insbesondere einer Aufsichtsbehörde im Mitgliedstaat, in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten, der Aufsichtsbehörde Ihres Arbeitsplatzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes, eine Beschwerde einzulegen, wenn Sie der Ansicht sei sollten, dass die Verarbeitung der Ihre Person betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Bereitstellung des Onlineangebots und Webhosting

Wir verarbeiten die Daten der Nutzer, um ihnen unsere Online-Dienste zur Verfügung stellen zu können. Zu diesem Zweck verarbeiten wir die IP-Adresse des Nutzers, die notwendig ist, um die Inhalte und Funktionen unserer Online-Dienste an den Browser oder das Endgerät der Nutzer zu übermitteln.

  • Verarbeitete Datenarten: Nutzungsdaten (z. B. Seitenaufrufe und Verweildauer, Klickpfade, Nutzungsintensität und -frequenz, verwendete Gerätetypen und Betriebssysteme, Interaktionen mit Inhalten und Funktionen); Meta-, Kommunikations- und Verfahrensdaten (z. B. IP-Adressen, Zeitangaben, Identifikationsnummern, beteiligte Personen); Protokolldaten (z. B. Logfiles betreffend Logins oder den Abruf von Daten oder Zugriffszeiten.). Inhaltsdaten (z. B. textliche oder bildliche Nachrichten und Beiträge sowie die sie betreffenden Informationen, wie z. B. Angaben zur Autorenschaft oder Zeitpunkt der Erstellung).
  • Betroffene Personen: Nutzer (z. B. Webseitenbesucher, Nutzer von Onlinediensten).
  • Zwecke der Verarbeitung: Bereitstellung unseres Onlineangebotes und Nutzerfreundlichkeit; Informationstechnische Infrastruktur (Betrieb und Bereitstellung von Informationssystemen und technischen Geräten (Computer, Server etc.).). Sicherheitsmaßnahmen.
  • Aufbewahrung und Löschung: Löschung entsprechend Angaben im Abschnitt „Allgemeine Informationen zur Datenspeicherung und Löschung“.
  • Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO).

Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten:

  • Bereitstellung Onlineangebot auf gemietetem Speicherplatz: Für die Bereitstellung unseres Onlineangebotes nutzen wir Speicherplatz, Rechenkapazität und Software, die wir von einem entsprechenden Serveranbieter (auch „Webhoster“ genannt) mieten oder anderweitig beziehen; Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO).
  • Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles: Der Zugriff auf unser Onlineangebot wird in Form von sogenannten „Server-Logfiles“ protokolliert. Zu den Serverlogfiles können die Adresse und der Name der abgerufenen Webseiten und Dateien, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmengen, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite) und im Regelfall IP-Adressen und der anfragende Provider gehören. Die Serverlogfiles können zum einen zu Sicherheitszwecken eingesetzt werden, z. B. um eine Überlastung der Server zu vermeiden (insbesondere im Fall von missbräuchlichen Angriffen, sogenannten DDoS-Attacken), und zum anderen, um die Auslastung der Server und ihre Stabilität sicherzustellen; Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO). Löschung von Daten: Logfile-Informationen werden für die Dauer von maximal 30 Tagen gespeichert und danach gelöscht oder anonymisiert. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.
  • E-Mail-Versand und -Hosting: Die von uns in Anspruch genommenen Webhosting-Leistungen umfassen ebenfalls den Versand, den Empfang sowie die Speicherung von E-Mails. Zu diesen Zwecken werden die Adressen der Empfänger sowie Absender als auch weitere Informationen betreffend den E-Mailversand (z. B. die beteiligten Provider) sowie die Inhalte der jeweiligen E-Mails verarbeitet. Die vorgenannten Daten können ferner zu Zwecken der Erkennung von SPAM verarbeitet werden. Wir bitten darum, zu beachten, dass E-Mails im Internet grundsätzlich nicht verschlüsselt versendet werden. Im Regelfall werden E-Mails zwar auf dem Transportweg verschlüsselt, aber (sofern kein sogenanntes Ende-zu-Ende-Verschlüsselungsverfahren eingesetzt wird) nicht auf den Servern, von denen sie abgesendet und empfangen werden. Wir können daher für den Übertragungsweg der E-Mails zwischen dem Absender und dem Empfang auf unserem Server keine Verantwortung übernehmen; Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO).
  • ALL-INKL: Leistungen auf dem Gebiet der Bereitstellung von informationstechnischer Infrastruktur und verbundenen Dienstleistungen (z. B. Speicherplatz und/oder Rechenkapazitäten); Dienstanbieter: ALL-INKL.COM – Neue Medien Münnich, Inhaber: René Münnich, Hauptstraße 68, 02742 Friedersdorf, Deutschland; Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO); Website: https://all-inkl.com/; Datenschutzerklärung: https://all-inkl.com/datenschutzinformationen/. Auftragsverarbeitungsvertrag: Wird vom Dienstanbieter bereitgestellt.

Verarbeitung von Daten im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen

Im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten mit dem Ziel, die Begründung, Durchführung und Beendigung solcher Verhältnisse effektiv zu gestalten. Diese Datenverarbeitung unterstützt diverse betriebliche und administrative Funktionen, die für das Management der Mitarbeiterbeziehungen erforderlich sind.

Dabei umfasst die Datenverarbeitung verschiedene Aspekte, die von der Vertragsanbahnung bis zur Vertragsauflösung reichen. Eingeschlossen sind die Organisation und Verwaltung der täglichen Arbeitszeiten, die Verwaltung von Zugriffsrechten und Berechtigungen sowie die Handhabung von Personalentwicklungsmaßnahmen und Mitarbeitergesprächen. Die Verarbeitung dient auch der Abrechnung und der Verwaltung von Lohn- und Gehaltszahlungen, die kritische Aspekte der Vertragsdurchführung darstellen.

Zusätzlich berücksichtigt die Datenverarbeitung berechtigte Interessen des verantwortlichen Arbeitgebers, wie die Sicherstellung der Sicherheit am Arbeitsplatz oder das Erfassen von Leistungsdaten zur Bewertung und Optimierung betrieblicher Prozesse. Ferner beinhaltet die Datenverarbeitung die Bekanntgabe von Beschäftigtendaten im Rahmen von externen Kommunikations- und Publikationsprozessen, wo dies für betriebliche oder rechtliche Zwecke erforderlich ist.

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt stets unter Beachtung der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen, wobei das Ziel stets die Schaffung und Aufrechterhaltung eines fairen und effizienten Arbeitsumfelds ist. Dies umfasst auch die Berücksichtigung des Datenschutzes der betroffenen Beschäftigten, die Anonymisierung oder Löschung von Daten nach Erfüllung des Verarbeitungszwecks oder gemäß gesetzlicher Aufbewahrungsfristen.

  • Verarbeitete Datenarten: Beschäftigtendaten (Informationen zu Mitarbeitern und anderen Personen in einem Beschäftigungsverhältnis); Zahlungsdaten (z. B. Bankverbindungen, Rechnungen, Zahlungshistorie); Vertragsdaten (z. B. Vertragsgegenstand, Laufzeit, Kundenkategorie); Bestandsdaten (z. B. der vollständige Name, Wohnadresse, Kontaktinformationen, Kundennummer, etc.); Kontaktdaten (z. B. Post- und E-Mail-Adressen oder Telefonnummern); Inhaltsdaten (z. B. textliche oder bildliche Nachrichten und Beiträge sowie die sie betreffenden Informationen, wie z. B. Angaben zur Autorenschaft oder Zeitpunkt der Erstellung); Sozialdaten (Daten, die dem Sozialgeheimnis unterliegen und z. B. von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträger oder Versorgungsbehörden verarbeitet werden.); Protokolldaten (z. B. Logfiles betreffend Logins oder den Abruf von Daten oder Zugriffszeiten.); Leistung- und Verhaltensdaten (z. B. Leistungs- und Verhaltensaspekte wie Leistungsbewertungen, Feedback von Vorgesetzten, Schulungsteilnahmen, Einhaltung von Unternehmensrichtlinien, Selbstbewertungen und Verhaltensbewertungen.); Arbeitszeitdaten (z.B. Beginn der Arbeitszeit, Ende der Arbeitszeit, Ist-Arbeitszeit, Soll-Arbeitszeit, Pausenzeiten, Überstunden, Urlaubstage, Sonderurlaubstage, Krankheitstage, Fehlzeiten, Home-Office-Tage, Dienstreisen); Gehaltsdaten (z.B. Grundgehalt, Bonuszahlungen, Prämien, Steuerklasseninformation, Zuschläge für Nachtarbeit/Überstunden, Steuerabzüge, Sozialversicherungsbeiträge, Nettoauszahlungsbetrag); Bild- und/ oder Videoaufnahmen (z. B. Fotografien oder Videoaufnahmen einer Person); Nutzungsdaten (z. B. Seitenaufrufe und Verweildauer, Klickpfade, Nutzungsintensität und -frequenz, verwendete Gerätetypen und Betriebssysteme, Interaktionen mit Inhalten und Funktionen). Meta-, Kommunikations- und Verfahrensdaten (z. B. IP-Adressen, Zeitangaben, Identifikationsnummern, beteiligte Personen).
  • Besondere Kategorien personenbezogener Daten: Gesundheitsdaten; Religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen. Gewerkschaftszugehörigkeit.
  • Betroffene Personen: Beschäftigte (z. B. Angestellte, Bewerber, Aushilfskräfte und sonstige Mitarbeiter).
  • Zwecke der Verarbeitung: Begründung und Durchführung von Beschäftigungsverhältnissen (Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten im Rahmen der Begründung und Durchführung von Beschäftigungsverhältnissen); Geschäftsprozesse und betriebswirtschaftliche Verfahren; Erbringung vertraglicher Leistungen und Erfüllung vertraglicher Pflichten; Öffentlichkeitsarbeit; Sicherheitsmaßnahmen. Büro- und Organisationsverfahren.
  • Rechtsgrundlagen: Vertragserfüllung und vorvertragliche Anfragen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO); Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO); Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO); Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten in Bezug auf Gesundheitswesen, Beruf und soziale Sicherheit (Art. 9 Abs. 2 lit. h) DSGVO). Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO).

Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten:

  • Arbeitszeiterfassung: Verfahren zur Erfassung der Arbeitszeiten der Beschäftigten umfassen sowohl manuelle als auch automatisierte Methoden, wie die Nutzung von Stempeluhren, Zeiterfassungssoftware oder mobilen Apps. Dabei werden Aktivitäten wie die Eingabe von Kommen- und Gehen-Zeiten, Pausenzeiten, Überstunden und Abwesenheiten durchgeführt. Zur Überprüfung und Validierung der erfassten Arbeitszeiten gehören der Abgleich mit Einsatz-, bzw. Schichtplänen, die Überprüfung von Fehlzeiten und die Genehmigung von Überstunden durch Vorgesetzte. Berichte und Analysen werden auf Basis der erfassten Arbeitszeiten erstellt, um Arbeitszeitnachweise, Überstundenberichte und Abwesenheitsstatistiken für das Management und die Personalabteilung bereitzustellen; Rechtsgrundlagen: Vertragserfüllung und vorvertragliche Anfragen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO), Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO).
  • Berechtigungsmanagement: Verfahren, die bei der Definition, Verwaltung und Kontrolle von Zugriffsrechten und Benutzerrollen innerhalb eines Systems oder einer Organisation erforderlich sind (z. B. Erstellung von Berechtigungsprofilen, Rollen- und zugriffsbasierte Kontrolle, Prüfung und Genehmigung von Zugangsanträgen, regelmäßige Überprüfung der Zugriffsrechte, Nachverfolgung und Auditierung der Benutzeraktivitäten, Erstellung von Sicherheitsrichtlinien und -verfahren); Rechtsgrundlagen: Vertragserfüllung und vorvertragliche Anfragen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO), Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO), Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO).
  • Besondere Kategorien von personenbezogenen Daten: Es werden besondere Kategorien personenbezogener Daten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses oder zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen verarbeitet. Die verarbeiteten besonderen Kategorien von personenbezogenen umfassen Daten betreffend die Gesundheit, die Gewerkschaftszugehörigkeit oder die Religionszugehörigkeit der Beschäftigten. Diese Daten können etwa an die Krankenkassen weitergegeben werden oder zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten oder für das betriebliche Gesundheitsmanagement oder für Angaben gegenüber dem Finanzamt verarbeitet werden; Rechtsgrundlagen: Vertragserfüllung und vorvertragliche Anfragen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO), Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO), Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO).
  • Quellen der verarbeiteten Daten: Es werden personenbezogene Daten verarbeitet, die im Rahmen der Bewerbung und/oder des Beschäftigungsverhältnisses der Beschäftigten erhalten wurden. Zudem werden, wenn gesetzlich vorgeschrieben, personenbezogene Daten aus anderen Quellen erhoben. Diese können Finanzbehörden für steuerrelevante Informationen, die jeweilige Krankenkasse für Informationen über Arbeitsunfähigkeiten, Dritte wie Arbeitsagenturen oder öffentlich zugängliche Quellen wie professionelle soziale Netzwerke im Rahmen von Bewerbungsverfahren sein; Rechtsgrundlagen: Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO), Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO).
  • Zwecke der Datenverarbeitung: Die personenbezogenen Daten der Beschäftigten werden in erster Linie zur Begründung, Durchführung und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses verarbeitet. Darüber hinaus ist die Verarbeitung dieser Daten notwendig, um gesetzliche Verpflichtungen im Bereich des Steuer- und Sozialversicherungsrechts zu erfüllen. Neben diesen primären Zwecken finden die Daten der Beschäftigten auch Verwendung zur Erfüllung regulatorischer und aufsichtsrechtlicher Anforderungen, zur Optimierung der Prozesse der elektronischen Datenverarbeitung und zur Zusammenstellung von unternehmensinternen oder unternehmensübergreifenden Daten, eventuell einschließlich statistischer Daten. Des Weiteren können die Daten der Beschäftigten zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen und zur Verteidigung in rechtlichen Streitigkeiten verarbeitet werden; Rechtsgrundlagen: Vertragserfüllung und vorvertragliche Anfragen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO), Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO), Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO).
  • Übermittlung von Beschäftigtendaten in Drittstaaten: Die Übermittlung von Beschäftigtendaten in Drittstaaten, also Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), erfolgt nur, wenn dies für die Erfüllung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist, gesetzlich vorgeschrieben ist oder wenn Beschäftigte hierzu ihre Einwilligung gegeben haben. Über die Einzelheiten werden Beschäftigte, soweit gesetzlich vorgeschrieben, gesondert informiert; Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO).
  • Übermittlung von Mitarbeiterdaten: Die Daten der Beschäftigten werden intern nur von denjenigen Stellen verarbeitet, die diese zur Erfüllung der betrieblichen, vertraglichen und gesetzlichen Pflichten benötigen.
    Die Weitergabe von Daten an externe Empfänger erfolgt nur, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist, oder wenn die betroffenen Beschäftigten ihre Einwilligung gegeben haben. Mögliche Szenarien dafür können Auskunftsersuchen von Behörden sein oder beim Vorliegen von Vermögensbildungsleistungen. Des Weiteren kann der Verantwortliche personenbezogene Daten an weitere Empfänger weiterleiten, soweit dies zur Erfüllung seiner vertraglichen und gesetzlichen Pflichten als Arbeitgeber notwendig ist. Diese Empfänger können beinhalten: a) Banken b) Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Träger der Altersvorsorge und sonstige Sozialversicherungsträger c) Behörden, Gerichte (z. B. Finanzbehörden, Arbeitsgerichte, weitere Aufsichtsbehörden im Rahmen der Erfüllung von Melde- und Auskunftspflichten) d) Steuer- und Rechtsberater e) Drittschuldner im Falle von Lohn- und Gehaltspfändungen f) Weitere Stellen, gegenüber denen gesetzlich verpflichtende Erklärungen abzugeben sind.
    Darüber hinaus können Daten an Dritte weitergegeben werden, falls dies für die Kommunikation mit Geschäftspartnern, Lieferanten oder sonstigen Dienstleistern notwendig ist. Beispiele dafür sind Angaben im Absenderbereich von E-Mails oder Briefkopf sowie das Anlegen von Profilen auf externen Plattformen; Rechtsgrundlagen: Vertragserfüllung und vorvertragliche Anfragen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO), Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO).
  • Dienstreisen und Reisekostenabrechnung: Verfahren, die bei der Planung, Durchführung und Abrechnung von Geschäftsreisen erforderlich sind (z. B. Buchung von Reisen, Organisation von Unterkünften und Transportmitteln, Verwaltung von Reisekostenvorschüssen, Einreichung und Prüfung von Reisekostenabrechnungen, Kontrolle und Verbuchung der entstandenen Kosten, Einhaltung von Reiserichtlinien, Abwicklung des Reisekostenmanagements); Rechtsgrundlagen: Vertragserfüllung und vorvertragliche Anfragen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO), Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO), Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO), Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten in Bezug auf Gesundheitswesen, Beruf und soziale Sicherheit (Art. 9 Abs. 2 lit. h) DSGVO).
  • Entgeltabrechnung und Lohnbuchhaltung: Verfahren, die bei der Berechnung, Auszahlung und Dokumentation von Löhnen, Gehältern und sonstigen Bezügen von Mitarbeitern erforderlich sind (z. B. Erfassung von Arbeitszeiten, Berechnung von Abzügen und Zuschlägen, Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Führung der Lohnkonten, Meldewesen gegenüber Finanzamt und Sozialversicherungsträgern); Rechtsgrundlagen: Vertragserfüllung und vorvertragliche Anfragen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO), Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO).
  • Löschung von Beschäftigtendaten: Beschäftigtendaten werden nach deutschem Recht gelöscht, wenn Sie für den Zweck für den sie erhoben wurden nicht erforderlich sind, es sei denn sie müssen aufgrund gesetzlicher Pflichten oder aufgrund der Interessen des Arbeitgebers aufbewahrt oder archiviert bleiben. Hierbei sind die folgenden Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten beachtet:
    • Allgemeine Personalunterlagen – Allgemeine Personalunterlagen (wie Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Zusatzvereinbarungen) werden bis zu drei Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt (§ 195 BGB).
      Steuerrelevante Dokumente – Steuerrelevante Dokumente in der Personalakte werden sechs Jahre lang aufbewahrt (§ 147 AO, § 257 HGB).
      Informationen über Arbeitsentgelte und Arbeitsstunden – Informationen über Arbeitsentgelte und Arbeitsstunden für (Unfall-)Versicherte mit Lohnnachweis werden fünf Jahre aufbewahrt (§ 165 I 1, IV 2 SGB VII).
    • Gehaltslisten einschließlich Listen für Sonderzahlungen – Gehaltslisten einschließlich Listen für Sonderzahlungen, sofern ein Buchungsbeleg vorhanden ist, werden zehn Jahre aufbewahrt (§ 147 AO, § 257 HGB).
    • Lohnlisten für Zwischen-, End- und Sonderzahlungen – Lohnlisten für Zwischen-, End- und Sonderzahlungen werden sechs Jahre aufbewahrt (§ 147 AO, § 257 HGB).
    • Unterlagen zur Angestelltenversicherung – Unterlagen zur Angestelltenversicherung, sofern Buchungsbelege vorhanden sind, werden zehn Jahre aufbewahrt (§ 147 AO, § 257 HGB).
    • Beitragsabrechnungen zu Sozialversicherungsträgern – Beitragsabrechnungen zu Sozialversicherungsträgern werden zehn Jahre aufbewahrt (§ 165 SGB VII).
      Lohnkonten – Lohnkonten werden sechs Jahre aufbewahrt (§ 41 I 9 EStG).
    • Bewerberdaten – Werden bis maximal sechs Monate ab Zugang der Ablehnung aufbewahrt.
    • Arbeitszeitaufzeichnungen (bei mehr als 8 Stunden werktags) – Werden zwei Jahre aufbewahrt (§ 16 II Arbeitszeitgesetz (ArbZG)).
    • Bewerbungsunterlagen (nach Online-Stellenanzeige) – Werden drei bis maximal sechs Monate nach Zugang der Ablehnung aufbewahrt (§ 26
    • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) n.F., § 15 IV Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)).
    • Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen (AU) – Werden bis zu fünf Jahre aufbewahrt (§ 6 I Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)).
    • Dokumente zu betrieblicher Altersvorsorge – Werden 30 Jahre aufbewahrt (§ 18a Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG)).
    • Krankheitsdaten von Arbeitnehmern – Werden zwölf Monate nach Beginn der Erkrankung aufbewahrt, wenn die Fehlzeiten in einem Jahr sechs Wochen nicht übersteigen.
    • Unterlagen zum Mutterschutz – Werden zwei Jahre aufbewahrt (§ 27 Abs. 5 MuSchG).

    Rechtsgrundlagen: Vertragserfüllung und vorvertragliche Anfragen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO), Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO), Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO), Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten in Bezug auf Gesundheitswesen, Beruf und soziale Sicherheit (Art. 9 Abs. 2 lit. h) DSGVO).

  • Löschung von Beschäftigtendaten: Beschäftigtendaten werden nach österreichischem Recht gelöscht, wenn Sie für den Zweck für den sie erhoben wurden nicht erforderlich sind, es sei denn sie müssen aufgrund gesetzlicher Pflichten oder aufgrund der Interessen des Arbeitgebers aufbewahrt oder archiviert bleiben. Hierbei sind die folgenden Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten beachtet:
    • Daten betreffend Lohnsteuer- und Abgabenpflicht nach § 132 Abs 1 BAO – 7 Jahre. Fristbeginn – Ab Ende des jeweils für die Daten relevanten Kalenderjahres.
    • Verjährung der Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nach § 68 ASVG (Feststellungsverjährung) – 3 bzw. 5 Jahre. Fristbeginn – Grundsätzlich mit dem Tag der Fälligkeit der Beiträge, bei unterlassener Meldung ab dem Tag der Meldung.
    • Aufbewahrungsfristen in der Sozialversicherung – 7 Jahre nach UGB.
    • Anspruch auf Urlaub nach § 4 Abs 5 UrlG – 2 Jahre ab Ende des Urlaubsjahres, in dem der Urlaub entstanden ist. Fristbeginn – 2 Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem der Urlaub entstanden ist.
    • Anspruch auf Urlaubsersatzleistung nach § 1486 Z 5 ABGB – 3 Jahre. Fristbeginn – Ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit der Endabrechnungsansprüche, als dem letzten Arbeitstag.
    • Aufzeichnungen und Berichte über Arbeitsunfälle nach § 16 ASchG – mindestens 5 Jahre. Fristbeginn – Ab dem Tag des Arbeitsunfalles.
    • Aufzeichnung über Überlassung von Arbeitskräften nach § 13 Abs 3 AÜG – 5 Jahre. Fristbeginn – Der Tag, an dem der letzte Entgeltanspruch der überlassenen Arbeitskraft fällig wird.
    • Jugendlichenverzeichnis nach § 26 Abs 2 KJBG – 2 Jahre. Fristbeginn – bei Neuanlage des Verzeichnisses zwei Jahre nach der letzten Eintragung.
    • Ansprüche auf Ersatz wegen diskriminierender Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach §§ 15 Abs 1a und 29 Abs 1a GlBG sowie § 7k Abs 1 iVm Abs 2 Z 3 BEinstG – 6 Monate. Fristbeginn – Ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Beendigung.
    • Ersatzansprüche des Arbeitgebers bzw. des Arbeitnehmers aus einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 34 AngG bzw. § 1162d ABGB – 6 Monate. Fristbeginn – Ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit der Ansprüche, in der Regel ab dem Tag des Zugangs der Auflösungserklärung.
    • Anspruch auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses nach § 1478 ABGB – 30 Jahre. Fristbeginn – Bei Beendigung des Dienstverhältnisses.
    • Ansprüche auf Ersatz wegen diskriminierender Ablehnung einer Bewerbung nach §§ 15 Abs 1 und 29 Abs 1 GlbG sowie § 7k Abs 1 iVm Abs 2 Z 1 BEinstG – 6 Monate. Fristbeginn – ab dem Tag, an dem die Ablehnung zugegangen ist bzw. 7 Monate ab Bewerbungseingang.
    • Ansprüche auf Ersatz von allfälligen Vorstellungskosten nach § 1486 Z 5 ABGB – 3 Jahre. Fristbeginn – Der Tag, an dem die Kosten angefallen sind.
    • Haftung für Abfertigungsansprüche und Betriebspensionen nach Betriebsübergang nach § 6 Abs 2 AVRAG – 5 Jahre. Fristbeginn – Zeitpunkt des Betriebsüberganges.
    • Ansprüche auf Ersatz wegen diskriminierender Ablehnung einer Beförderung nach §§ 15 Abs 1 und 29 Abs 1 GlbG sowie § 7k Abs 1 iVm Abs 2 Z 1 BEinstG – 6 Monate. Fristbeginn – ab dem Tag, an dem die Ablehnung der Beförderung zugegangen ist.
    • Ansprüche auf Ersatz wegen diskriminierender Schlechterstellung beim Entgelt, freiwilligen Sozialleistungen, Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen oder sonstigen Arbeitsbedingungen nach §§ 15 Abs 1 und 29 Abs 1 GlbG sowie § 7k Abs 1 iVm Abs 2 Z 5 BEinstG – 3 Jahre. Fristbeginn – Der Zeitpunkt, in dem das Recht zuerst hätte ausgeübt werden können und die objektive Möglichkeit zu klagen gegeben ist.
    • Ansprüche auf Ersatz wegen diskriminierender Belästigung nach §§ 15 Abs 1 und 29 Abs 1 GlbG sowie § 7k Abs 1 iVm Abs 2 Z 4 BEinstG – 1 Jahr. Fristbeginn – Ab dem Zeitpunkt der Kenntnis der Diskriminierung.
    • Ansprüche auf Ersatz wegen diskriminierender Ablehnung einer Bewerbung nach §§ 15 Abs 1 und 29 Abs 1 GlbG sowie § 7k Abs 1 iVm Abs 2 Z 1 BEinstG – 6 Monate. Fristbeginn – ab dem Tag, an dem die Ablehnung zugegangen ist bzw. 7 Monate ab Bewerbungseingang.
    • Ansprüche auf Ersatz wegen sexueller Belästigung nach § 15 Abs 1 GlbG – 3 Jahre. Fristbeginn – Ab dem Zeitpunkt der Kenntnis der Diskriminierung.
    • Ansprüche auf Ersatz von allfälligen Vorstellungskosten nach § 1486 Z 5 ABGB – 3 Jahre. Fristbeginn – Der Tag, an dem die Kosten angefallen sind.
    • Ansprüche des Arbeitnehmers auf Entgelt oder auf Auslagenersatz sowie des Arbeitgebers wegen darauf gewährter Vorschüsse nach § 1486 Z 5 ABGB – 3 Jahre. Fristbeginn – ab Fälligkeit der jeweiligen Ansprüche.
    • Verfolgungsverjährung wegen Unterentlohnung nach § 31 Abs 1 VStG iVm § 29 Abs 4 LSD-BG – 3 Jahre. Fristbeginn – ab Fälligkeit des Entgelts.
    • Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer aus der Dienstnehmerhaftpflicht bei leichter Fahrlässigkeit nach § 6 DHG – 6 Monate. Fristbeginn – ab dem Tag, an dem sie geltend gemacht werden können.
    • Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer aus der Dienstnehmerhaftpflicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz sowie sonstige Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers nach § 1489 ABGB – 3 Jahre bzw. 30 Jahre. Fristbeginn – Bei kurzer Frist ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, bei langer Frist ab Schadenseintritt.
  • Personalaktenführung: Verfahren, die bei der Organisation, Aktualisierung und Verwaltung von Mitarbeiterdaten und -unterlagen erforderlich sind (z. B. Erfassung von Personalstammdaten, Aufbewahrung von Arbeitsverträgen, Zeugnissen und Bescheinigungen, Aktualisierung von Daten bei Änderungen, Zusammenstellung von Unterlagen für Mitarbeitergespräche, Archivierung von Personalakten, Einhaltung von Datenschutzbestimmungen); Rechtsgrundlagen: Vertragserfüllung und vorvertragliche Anfragen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO), Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO), Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO), Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten in Bezug auf Gesundheitswesen, Beruf und soziale Sicherheit (Art. 9 Abs. 2 lit. h) DSGVO).
  • Personalentwicklung, Leistungsbewertung und Mitarbeitergespräche: Verfahren, die im Bereich der Förderung und Weiterentwicklung von Mitarbeitern sowie bei der Beurteilung ihrer Leistung und im Rahmen von Mitarbeitergesprächen erforderlich sind (z. B. Bedarfsanalyse für Weiterbildung, Planung und Durchführung von Schulungsmaßnahmen, Erstellung von Leistungsbewertungen, Durchführung von Zielvereinbarungs- und Feedbackgesprächen, Karriereplanung und Talentmanagement, Nachfolgeplanung); Rechtsgrundlagen: Vertragserfüllung und vorvertragliche Anfragen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO), Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO), Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO), Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten in Bezug auf Gesundheitswesen, Beruf und soziale Sicherheit (Art. 9 Abs. 2 lit. h) DSGVO).
  • Pflicht zur Bereitstellung von Daten: Der Verantwortliche weist die Beschäftigten darauf hin, dass die Angabe ihrer Daten erforderlich ist. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn die Daten für die Begründung und Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich sind oder deren Erhebung gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Angabe von Daten kann auch dann erforderlich sein, wenn Beschäftigte Ansprüche geltend machen oder Ansprüche den Beschäftigten zustehen. Die Durchführung dieser Maßnahmen oder Erfüllung von Leistungen ist von der Angabe dieser Daten abhängig (zum Beispiel die Angabe von Daten zwecks Empfangs von Arbeitslohn); Rechtsgrundlagen: Vertragserfüllung und vorvertragliche Anfragen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO), Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO), Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO).
  • Publikation und Bekanntgabe von Daten der Beschäftigten: Die Daten der Beschäftigten werden nur dann publiziert oder an Dritte bekanntgegeben, wenn dies zum einen zur Wahrnehmung der Arbeitsaufgaben entsprechend dem Arbeitsvertrag erforderlich ist. Dies gilt beispielsweise, wenn Beschäftigte nach Absprache oder vereinbarter Aufgabenbeschreibung als Ansprechpersonen in Korrespondenzen, auf der Website oder in öffentlichen Registern genannt werden oder das Aufgabenfeld repräsentative Funktionen enthält. Ebenso kann dies der Fall sein, wenn im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung eine Darstellung oder Kommunikation mit der Öffentlichkeit erfolgt, wie zum Beispiel Bildaufnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Ansonsten erfolgt eine Veröffentlichung der Daten der Mitarbeiter nur mit deren Einwilligung oder auf Grundlage berechtigter Interessen des Arbeitgebers, zum Beispiel bei Bühnen- oder Gruppenbildaufnahmen im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung; Rechtsgrundlagen: Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO), Vertragserfüllung und vorvertragliche Anfragen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO), Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO).

Änderung und Aktualisierung

Wir bitten Sie, sich regelmäßig über den Inhalt unserer Datenschutzerklärung zu informieren. Wir passen die Datenschutzerklärung an, sobald die Änderungen der von uns durchgeführten Datenverarbeitungen dies erforderlich machen. Wir informieren Sie, sobald durch die Änderungen eine Mitwirkungshandlung Ihrerseits (z. B. Einwilligung) oder eine sonstige individuelle Benachrichtigung erforderlich wird.

Sofern wir in dieser Datenschutzerklärung Adressen und Kontaktinformationen von Unternehmen und Organisationen angeben, bitten wir zu beachten, dass die Adressen sich über die Zeit ändern können und bitten die Angaben vor Kontaktaufnahme zu prüfen.

Begriffsdefinitionen

In diesem Abschnitt erhalten Sie eine Übersicht über die in dieser Datenschutzerklärung verwendeten Begrifflichkeiten. Soweit die Begrifflichkeiten gesetzlich definiert sind, gelten deren gesetzliche Definitionen. Die nachfolgenden Erläuterungen sollen dagegen vor allem dem Verständnis dienen.

  • Beschäftigte: Als Beschäftigte werden Personen bezeichnet, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, sei es als Mitarbeiter, Angestellte oder in ähnlichen Positionen. Ein Beschäftigungsverhältnis ist eine rechtliche Beziehung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, die durch einen Arbeitsvertrag oder eine Vereinbarung festgelegt wird. Es beinhaltet die Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer eine Vergütung zu zahlen, während der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringt. Das Beschäftigungsverhältnis umfasst verschiedene Phasen, darunter die Begründung, in der der Arbeitsvertrag geschlossen wird, die Durchführung, in der der Arbeitnehmer seine Arbeitstätigkeit ausübt, und die Beendigung, wenn das Beschäftigungsverhältnis endet, sei es durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder anderweitig. Beschäftigtendaten sind alle Informationen, die sich auf diese Personen beziehen und im Kontext ihrer Beschäftigung stehen. Dies umfasst Aspekte wie persönliche Identifikationsdaten, Identifikationsnummern, Gehalts- und Bankdaten, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, Gesundheitsdaten und Leistungsbeurteilungen.
  • Bestandsdaten: Bestandsdaten umfassen wesentliche Informationen, die für die Identifikation und Verwaltung von Vertragspartnern, Benutzerkonten, Profilen und ähnlichen Zuordnungen notwendig sind. Diese Daten können u.a. persönliche und demografische Angaben wie Namen, Kontaktinformationen (Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen), Geburtsdaten und spezifische Identifikatoren (Benutzer-IDs) beinhalten. Bestandsdaten bilden die Grundlage für jegliche formelle Interaktion zwischen Personen und Diensten, Einrichtungen oder Systemen, indem sie eine eindeutige Zuordnung und Kommunikation ermöglichen.
  • Inhaltsdaten: Inhaltsdaten umfassen Informationen, die im Zuge der Erstellung, Bearbeitung und Veröffentlichung von Inhalten aller Art generiert werden. Diese Kategorie von Daten kann Texte, Bilder, Videos, Audiodateien und andere multimediale Inhalte einschließen, die auf verschiedenen Plattformen und Medien veröffentlicht werden. Inhaltsdaten sind nicht nur auf den eigentlichen Inhalt beschränkt, sondern beinhalten auch Metadaten, die Informationen über den Inhalt selbst liefern, wie Tags, Beschreibungen, Autoreninformationen und Veröffentlichungsdaten
  • Kontaktdaten: Kontaktdaten sind essentielle Informationen, die die Kommunikation mit Personen oder Organisationen ermöglichen. Sie umfassen u.a. Telefonnummern, postalische Adressen und E-Mail-Adressen, sowie Kommunikationsmittel wie soziale Medien-Handles und Instant-Messaging-Identifikatoren.
  • Leistung- und Verhaltensdaten: Leistungs- und Verhaltensdaten beziehen sich auf Informationen, die damit zusammenhängen, wie Personen Aufgaben erfüllen oder sich in einem bestimmten Kontext verhalten, wie beispielsweise in einem Bildungs-, Arbeits- oder sozialen Umfeld. Diese Daten können Kennzahlen wie Produktivität, Effizienz, Arbeitsqualität, Anwesenheit und Einhaltung von Richtlinien oder Verfahren umfassen. Verhaltensdaten könnten Interaktionen mit Kollegen, Kommunikationsstile, Entscheidungsprozesse und Reaktionen auf verschiedene Situationen umfassen. Diese Arten von Daten werden oft für Leistungsbewertungen, Schulungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie Entscheidungsfindungen innerhalb von Organisationen verwendet.
  • Meta-, Kommunikations- und Verfahrensdaten: Meta-, Kommunikations- und Verfahrensdaten sind Kategorien, die Informationen über die Art und Weise enthalten, wie Daten verarbeitet, übermittelt und verwaltet werden. Meta-Daten, auch bekannt als Daten über Daten, umfassen Informationen, die den Kontext, die Herkunft und die Struktur anderer Daten beschreiben. Sie können Angaben zur Dateigröße, dem Erstellungsdatum, dem Autor eines Dokuments und den Änderungshistorien beinhalten. Kommunikationsdaten erfassen den Austausch von Informationen zwischen Nutzern über verschiedene Kanäle, wie E-Mail-Verkehr, Anrufprotokolle, Nachrichten in sozialen Netzwerken und Chat-Verläufe, inklusive der beteiligten Personen, Zeitstempel und Übertragungswege. Verfahrensdaten beschreiben die Prozesse und Abläufe innerhalb von Systemen oder Organisationen, einschließlich Workflow-Dokumentationen, Protokolle von Transaktionen und Aktivitäten, sowie Audit-Logs, die zur Nachverfolgung und Überprüfung von Vorgängen verwendet werden.
  • Nutzungsdaten: Nutzungsdaten beziehen sich auf Informationen, die erfassen, wie Nutzer mit digitalen Produkten, Dienstleistungen oder Plattformen interagieren. Diese Daten umfassen eine breite Palette von Informationen, die aufzeigen, wie Nutzer Anwendungen nutzen, welche Funktionen sie bevorzugen, wie lange sie auf bestimmten Seiten verweilen und über welche Pfade sie durch eine Anwendung navigieren. Nutzungsdaten können auch die Häufigkeit der Nutzung, Zeitstempel von Aktivitäten, IP-Adressen, Geräteinformationen und Standortdaten einschließen. Sie sind besonders wertvoll für die Analyse des Nutzerverhaltens, die Optimierung von Benutzererfahrungen, das Personalisieren von Inhalten und das Verbessern von Produkten oder Dienstleistungen. Darüber hinaus spielen Nutzungsdaten eine entscheidende Rolle beim Erkennen von Trends, Vorlieben und möglichen Problembereichen innerhalb digitaler Angebote
  • Personenbezogene Daten: „Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z. B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
  • Protokolldaten: Protokolldaten sind Informationen über Ereignisse oder Aktivitäten, die in einem System oder Netzwerk protokolliert wurden. Diese Daten enthalten typischerweise Informationen wie Zeitstempel, IP-Adressen, Benutzeraktionen, Fehlermeldungen und andere Details über die Nutzung oder den Betrieb eines Systems. Protokolldaten werden oft zur Analyse von Systemproblemen, zur Sicherheitsüberwachung oder zur Erstellung von Leistungsberichten verwendet.
  • Verantwortlicher: Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.
  • Verarbeitung: „Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten, sei es das Erheben, das Auswerten, das Speichern, das Übermitteln oder das Löschen.
  • Vertragsdaten: Vertragsdaten sind spezifische Informationen, die sich auf die Formalisierung einer Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Parteien beziehen. Sie dokumentieren die Bedingungen, unter denen Dienstleistungen oder Produkte bereitgestellt, getauscht oder verkauft werden. Diese Datenkategorie ist wesentlich für die Verwaltung und Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen und umfasst sowohl die Identifikation der Vertragsparteien als auch die spezifischen Bedingungen und Konditionen der Vereinbarung. Vertragsdaten können Start- und Enddaten des Vertrages, die Art der vereinbarten Leistungen oder Produkte, Preisvereinbarungen, Zahlungsbedingungen, Kündigungsrechte, Verlängerungsoptionen und spezielle Bedingungen oder Klauseln umfassen. Sie dienen als rechtliche Grundlage für die Beziehung zwischen den Parteien und sind entscheidend für die Klärung von Rechten und Pflichten, die Durchsetzung von Ansprüchen und die Lösung von Streitigkeiten.
  • Zahlungsdaten: Zahlungsdaten umfassen sämtliche Informationen, die zur Abwicklung von Zahlungstransaktionen zwischen Käufern und Verkäufern benötigt werden. Diese Daten sind von entscheidender Bedeutung für den elektronischen Handel, das Online-Banking und jede andere Form der finanziellen Transaktion. Sie beinhalten Details wie Kreditkartennummern, Bankverbindungen, Zahlungsbeträge, Transaktionsdaten, Verifizierungsnummern und Rechnungsinformationen. Zahlungsdaten können auch Informationen über den Zahlungsstatus, Rückbuchungen, Autorisierungen und Gebühren enthalten.

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